Die Gefahr eines jeden Bürgers, als Beschuldigter – verschuldet oder nicht – in ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren hineingezogen zu werden, ist groß. Es reicht bereits eine unberechtigte Strafanzeige oder eine kleine Nachlässigkeit im Straßenverkehr aus.
Ein Ermittlungsverfahren bringt meist erheblich persönliche, berufliche oder familiäre Belastungen und Nachteile mit sich. Dies insbesondere dann, wenn sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet.
Die effektive Strafverteidigung setzt zum frühestmöglichen Zeitpunkt an. Es ist sofort ein Rechtsanwalt mit der Beratung und Verteidigung zu beauftragen. Nur der Verteidiger erhält umfassende Akteneinsicht. Erst nach Akteneinsicht kann entschieden werden, ob eine Einlassung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden abgegeben werden soll oder kann. Bis dahin sollte der Beschuldigte unbedingt von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Lassen Sie sich nicht überrumpeln und zu einer Aussage drängen.
Auch einer polizeilichen Vorladung sollte zumindest nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung Folge geleistet werden. Wir beraten und verteidigen Sie umfassend und kompetent in Straf- und Bußgeldverfahren.