Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht umfasst als Rechtsgebiet die Beziehungen zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer.

Im Regelfall besteht Uneinigkeit darüber, ob der Versicherer eintrittspflichtig ist. Ebenso können Versicherer einwenden, der Versicherungsnehmer oder andere am Vertrag beteiligte Personen hätten eine sogenannte Obliegenheit verletzt und kürzen die eigentlich zugesagte Versicherungsleistung.

Wir vertreten Sie in sämtlichen Fragen des Versicherungsrechts.

Unser Tätigkeitsbereich umfasst:

  • Private Krankenversicherung, 
  • Hausratversicherung, 
  • Haftpflichtversicherung, 
  • Kraftfahrtversicherung, 
  • Lebensversicherung, 
  • Unfallversicherung, 
  • sonstige Versicherungen.