Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht als Teil des Immobilienrechts umfasst als Rechtsgebiet nicht nur das Verhältnis zwischen einem privaten „Häuslebauer“ und einem Bauträger,

sondern generell die Rechtsbeziehung der mit der Planung und Durchführung eines Bauwerks Beteiligten einschließlich der Bauherren untereinander. Erfasst werden Rechtsverhältnisse zwischen Bauherren, Planern, Bauunternehmern und anderen Baubeteiligten. Im Regelfall geht es um Vergütungs-/Honorarfragen, um Bau- und Planungsmängel sowie Haftungsfragen. Unter das private Baurecht fallen weiterhin nachbarrechtliche Angelegenheiten und schließlich das Vergaberecht für öffentliche Bau- und Planungsaufträge.

 

Unser Tätigkeitsbereich umfasst die Vertretung:

  • In Werklohnprozessen, insbesondere wenn offene Forderungen von Handwerksunternehmen nicht bezahlt werden,
  • in Verfahren, in denen es um Mängelrügen geht,
  • an den Schnittstellen der Tätigkeit von Architekten- und Bauunternehmen, insbesondere bei etwaigen Planungsfehlern und Bauausführungsmängeln,
  • bei der Feststellung von Mängeln durch selbständige Beweisverfahren mit der Beauftragung eines Gutachters.

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