Das Bau- und Architektenrecht als Teil des Immobilienrechts umfasst als Rechtsgebiet nicht nur das Verhältnis zwischen einem privaten „Häuslebauer“ und einem Bauträger,
sondern generell die Rechtsbeziehung der mit der Planung und Durchführung eines Bauwerks Beteiligten einschließlich der Bauherren untereinander. Erfasst werden Rechtsverhältnisse zwischen Bauherren, Planern, Bauunternehmern und anderen Baubeteiligten. Im Regelfall geht es um Vergütungs-/Honorarfragen, um Bau- und Planungsmängel sowie Haftungsfragen. Unter das private Baurecht fallen weiterhin nachbarrechtliche Angelegenheiten und schließlich das Vergaberecht für öffentliche Bau- und Planungsaufträge.
Unser Tätigkeitsbereich umfasst die Vertretung: