Das Mietrecht umfasst als Rechtsgebiet das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter.
Hierbei regelt das Mietrecht im Allgemeinen einzelnen Fragen hinsichtlich eines bestehenden Mietvertrages zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Ob Wohn- oder Geschäftsraummiete, das Mietrecht hat sich zu einem komplexen Themengebiet entwickelt, dessen Rechtsprechung einem permanenten Wandel unterliegt.
Wir vertreten Sie in sämtlichen Fragen des Mietrechts.
Unser Tätigkeitsbereich umfasst:
zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und einzelnen Wohnungseigentümern sowie zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwalter des betreffenden Objekts nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Wir vertreten Sie in sämtlichen Fragen des Rechts der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Unser Tätigkeitsbereich umfasst: