Miet- und Wohneigentumsrecht

Das Mietrecht umfasst als Rechtsgebiet das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter.

Hierbei regelt das Mietrecht im Allgemeinen einzelnen Fragen hinsichtlich eines bestehenden Mietvertrages zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Ob Wohn- oder Geschäftsraummiete, das Mietrecht hat sich zu einem komplexen Themengebiet entwickelt, dessen Rechtsprechung einem permanenten Wandel unterliegt.

Wir vertreten Sie in sämtlichen Fragen des Mietrechts.


Unser Tätigkeitsbereich umfasst:
 

  • Die Gestaltung und Überarbeitung von Gewerbe- und Wohnraummietverträgen,
  • die Geltendmachung von mietvertraglichen Forderungen,
  • die Durchführung von Mieterhöhungen,
  • die Beendigung von Mietverhältnissen,
  • die Räumung von Mietobjekten nebst Vollstreckung,
  • die Erstellung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen.

Das Wohnungseigentumsrecht umfasst die rechtlichen Beziehungen zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und Dritten,

zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und einzelnen Wohnungseigentümern sowie zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwalter des betreffenden Objekts nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

Wir vertreten Sie in sämtlichen Fragen des Rechts der Wohnungseigentümergemeinschaft.


Unser Tätigkeitsbereich umfasst:

  • Die Fragen zum Eigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Miteigentum,
  • die Fragen zur Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung,
  • die Fragen zu Beschlüssen der Gemeinschaft sowie Vorbereitung von Beschlüssen
  • die Fragen zur Beschlussanfechtung,
  • die Fragen der Vertragsbeziehungen oder sonstigen Verpflichtungen der Gemeinschaft, 
    der einzelnen Wohnungseigentümer oder des Verwalters.