Rückzahlungsvereinbarungen bei Fortbildungen/Weiterbildungen im Arbeitsrecht: Warum die meisten Vereinbarungen unwirksam sind!

17. Mai 2023

Fortbildungen spielen eine wichtige Rolle für die berufliche Weiterentwicklung von Arbeitnehmern und können sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer von großem Nutzen sein. In den meisten Fällen übernehmen die Arbeitgeber hierbei die Kosten für eine Fortbildung. Im Gegenzug wird eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen, falls der Arbeitnehmer das Unternehmen vor Ablauf einer bestimmten Frist verlässt. Es ist wichtig zu verstehen, dass viele dieser Rückzahlungsvereinbarungen im Arbeitsrecht unwirksam sind.

Nachfolgend werden wir ein paar Gründe hierfür genauer betrachten.

Warum kann eine vereinbarte Rückzahlungsvereinbarung unwirksam sein?

Es gibt eine Vielzahl rechtliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Rückzahlungsvereinbarung im Arbeitsrecht wirksam ist. Im Allgemeinen muss die Vereinbarungen angemessen und verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass die Rückzahlungssumme nicht unverhältnismäßig hoch sein darf und in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten der Fortbildung stehen sollte. Zudem muss die Vereinbarung klar und deutlich formuliert sein, damit der Arbeitnehmer die Konsequenzen einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses verstehen kann.

Was passiert bei einer Kündigung vor Ablauf der Wartezeit?

Des Weiteren ist zu beachten, dass eine Rückzahlungsvereinbarung im Arbeitsrecht in der Regel unwirksam ist, wenn der Arbeitnehmer aus wichtigem Grund kündigt oder wenn das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber beendet wird, ohne dass ein verhaltens-, personen- oder betriebsbedingter Grund vorliegt. In solchen Fällen ist die Rückzahlungsverpflichtung nicht gerechtfertigt und die Vereinbarung nicht durchsetzbar. Die Klausel der Vereinbarung muss hierzu korrekt formuliert sein. Hieran scheitert es bei dem meisten Rückzahlungsvereinbarungen.

Wie verringert sich die Höhe der Rückzahlung im Laufe der Zeit?

Ein weiterer Punkt, der oft zu Unwirksamkeit führt, ist die fehlende Vereinbarung einer Staffelung. Eine pauschale Rückzahlungsvereinbarung, die keine Differenzierung zwischen der Dauer des Arbeitsverhältnisses nach der Fortbildung und der Höhe der Rückzahlung vorsieht, ist in der Regel unwirksam. Eine Staffelung, die eine schrittweise Reduzierung der Rückzahlungsverpflichtung über die Zeit vorsieht, ist hingegen anerkannt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die meisten Rückzahlungsvereinbarungen im Arbeitsrecht unwirksam sind, da sie meist nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen, um unberechtigte Forderungen des Arbeitgebers zu vermeiden.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie hierzu umfassend.

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