Finanzielle Hilfen für Eltern bei Verdienstausfall

26. Mär 2020

Aufgrund der Schließung aller Schulen und Kindergärten in den Bundesländern hat der Bundestag nun eine finanzielle Unterstützung für betroffene Eltern beschlossen. Der Entschädigungsanspruch soll zeitnah in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen werden.
Müssen Eltern aufgrund der fehlenden Betreuungsmöglichkeit ihrer Kinder zu Hause bleiben, so sollen Betroffene 67 % ihres Nettoeinkommens erhalten.

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?

Die Neuerung im Infektionsschutzgesetz sieht eine Zahlung für 6 Wochen und maximal € 2.016 vor.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • kein Anspruch auf Notbetreuung (z.B. Arzt/Ärztin, Verkäufer/in)
  • es muss glaubhaft versichert werden, dass die Kinderbetreuung nicht anderweitig gesichert werden   kann
  • keine Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto
  • Homeoffice wäre nicht zumutbar (dies betrifft Eltern mit Kindern unter 12 Jahren)
  • Ebenfalls besteht kein Anspruch für den Ferienzeitraum oder Zeiträume, in welchen die Schule oder KITA auch ohne die Corona-Krise geschlossen hätte.


Wie erhalte ich die finanzielle Unterstützung ?

Arbeitnehmer bekommen den ausgefallenen Verdienst von ihrem Arbeitgeber ersetzt, dieser kann sich das Geld anschließend vom Staat zurückholen.

Wenn Sie selbstständig sind, dann muss ein Antrag gestellt werden. Die Höhe richtet sich hierbei nach dem durchschnittlichen Monatseinkommen.

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