EuGH: Jahrelange Falschberechnung der LKW-Maut!

30. Okt 2020

Im Jahr 2005 wurde in Deutschland die LKW- Maut eingeführt und in der Zwischenzeit auch auf die Bundesstraßen ausgeweitet.

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat nun in einem Fall zu entscheiden, in welchem eine polnische Spedition Klage auf Rückzahlung der LKW-Maut erhoben hatte. Das Gericht legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einige europarechtliche Fragen vorab zur Klärung vor.

Nach Ansicht des EuGH (Az. C- 321/19), dürfen bei der Maut nur Infrasturkturkosten, z.B. für den Bau, Betrieb und die Instandhaltung und den Ausbau des Verkehrswegnetzes, angesetzt werde.

Bislang wurden jedoch auch Polizeikosten zur Berechnung der Maut miteinkalkuliert.

Hierdurch entstand eine Erhöhung der Maut um rund 3,8 Prozent.

Die aktuelle Berechnungsmethode der Mautgebühren in Deutschland verstößt nach Ansicht des EuGH gegen geltendes EU-Recht und ist somit unionsrechtswidrig.

Jahrelang haben Fahrer und Speditionen demnach zu viel LKW-Maut-Gebühren bezahlt.

Es bleibt abzuwarten, wie das Oberverwaltungsgericht NRW nach dieser Mitteilung nun in der aktuellen Rechtssache entscheiden wird.

Wir halten Sie hierzu weiter auf dem Laufenden.

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