09. Jul 2020
Die am 28. April 2020 in Kraft getretene StVO-Novelle enthält einen Formfehler, da gegen das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes verstoßen wurde. Das Zitiergebot verlangt, dass die dem Erlass einer Verordnung zugrunde liegende Ermächtigungsgrundlage genannt wird. Dieser Verstoß führt nach überwiegender Auffassung zur Nichtigkeit der StVO-Novelle.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hatte die Bundesländer deshalb bereits am 1. Juli aufgefordert, die neuen, teilweise deutlich strengeren Regelungen der StVO-Novelle auszusetzen.
Die Novelle sah unter anderem deutlich verschärfte Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen vor. Ein einmonatiges Fahrverbot drohte bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 21 km/h und außerorts um 26 km/h. Vor der Novelle drohten Fahrverbote erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts.
Viele Bußgeldbescheide, die nach dem 28. April 2020 ausgestellt wurden, sind oder werden damit rechtswidrig.
Wer von einem Fahrverbot nach den neuen Vorschriften der Novelle betroffen ist, sollte seinen Fall umgehend durch einen versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen und entsprechend gegen den Bescheid vorgehen. Gut beraten ist, wer frühzeitig einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit seiner Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren beauftragt. Wir sind auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwälte und stehen Ihnen gerne zur Seite.
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