Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit den privatrechlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet werden. Oftmals stellen sich umfangreiche Rechtsfragen, insbesondere bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform sowie der Prüfung und Gestaltung des Gesellschaftsvertrages, der Satzung oder der Geschäftsordnung. Hierbei spielen Rechtsquellen aus unterschiedlichen Gesetzen, wie z.B. aus dem BGB, dem HGB, dem GmbHG, dem AktG, dem PartGG, dem GenG sowie dem Grundges eine Rolle.
Für eine kompetente Beratung ist eine umfassende Kenntnis des Rechts sowie langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet unabdingbar.
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