Tilo Staudacher Tilo Staudacher

1971 in Weingarten geboren, zwei Kinder. Abitur am Gymnasium Weingarten. Jurastudium an der Universität Konstanz. Erstes Staatsexamen 1998 mit Prädikat.
Referendariat am Landgericht Karlsruhe, in dieser Zeit Mitarbeit in wirtschaftsrechtlich ausgerichteter Kanzlei in Karlsruhe. Zweites Staatsexamen 2001, seither zugelassener Rechtsanwalt beim Landgericht Karlsruhe und Anwalt in der Kanzlei Göhringer & Collegen.
Er spricht englisch und französisch.

Tätigkeits-Schwerpunkte:

Interessen-Schwerpunkte:


Umwelthaftungsrecht

Das allgemeine Umwelthaftungsrecht regelte vor allem die Haftung großer Industriebetriebe für entstandene Schäden an Einzelnen. Durch die Einführung des Umwelthaftungsgesetzes wurden die Rechte Privater wesentlich erweitert.

Damit reiht sich das Umwelthaftungsgesetz in die Liste bereits bestehender Gesetze, wie das Wasser-, Atom- und Gentechnikgesetz ein. Geregelt wird die Gefährdungshaftung der Betreiber von Industrieanlagen bei Schäden durch Umwelteinwirkung.

Die umweltrechtlichen Normen dienen in erster Linie der Schadensvorbereitung. Bereits im Vorfeld soll durch ein erhöhtes Haftungsrisiko für mögliche Schädiger die Entstehung von Umweltschäden vermieden werden. Dadurch wird auch der Schutz des Einzelnen verbessert.
Dem Bürger, der durch einen Störfall in einer Industrieanlage geschädigt wird, soll die Scheu genommen werden, ein übermächtig wirkendes Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen.

Umwelthaftungsrecht
Der Anspruch auf Schutz der Natur ist nicht immer so eindeutig definiert wie hier. Ob ein Schaden verursacht wurde oder nicht, kann meist nur ein Sachverständiger prüfen.  Das Umwelthaftungsgesetz soll potentielle Schäden an Natur und Menschen im Vorfeld verhindern.

Architektenrecht

Das Architektenrecht als Teil des zivilen Baurechts regelt unter anderem Themen wie das allgemeine Architektenvertragsrecht, das Honorar Recht und das Architektenhaftpflichtrecht.
Architektenverträge können schriftlich oder mündlich geschlossen werden. In diesem Zusammenhang treten häufig Probleme auf, die konkrete Beauftragung sowie deren Umfang im Falle eines Prozesses zu beweisen. Die exakte schriftliche Fixierung des Architektenvertrages ist bei der Einforderung des Architektenhonorars (im Zweifel Mindestsatz nach der HOAI) und zur Berechnung der geleisteten Arbeitsstunden von entscheidender Bedeutung – gerade bei größeren Bauvorhaben.


Architektenrecht

Die exakte Fixierung des Ausgabenumfangs kann bei möglichen Streitigkeiten über Bauplanungs- oder Bauüberwachungsfehler von entscheidender Bedeutung sein. Einbußen am Architektenhonorar oder Regressansprüche bei großen Bauvorhaben wirken sich nicht selten existenzbedrohend aus.

Aber auch der Auftraggeber muss im Falle von Planungsfehlern und Fehlern bei der Bauüberwachung die Möglichkeit haben, Regress zu nehmen. Hierbei spielt das Versicherungsrecht eine große Rolle.