Peter Göhringer Peter Göhringer

Seit 1980 zugelassener Rechtsanwalt beim Landgericht Karlsruhe und seit 1985 Zulassung beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Peter Göhringer spricht englisch, französisch und spanisch.




Tätigkeits-Schwerpunkte:

Interessen-Schwerpunkte:

 

Geboren 1954 in Karlsruhe-Durlach, verheiratet, drei Kinder.
Abitur am Markgrafen-Gymnasium, Karlsruhe.
Jura Studium bis 1978 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Referendariat am Landgericht Freiburg, beide Examina mit Prädikat bestanden. Während der Referendarausbildung wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Plank-Institut für internationales und ausländisches Strafrecht für den Bereich Spanien / Lateinamerika.
Sechsmonatiger Auslandsaufenthalt in einer renommierten Wirtschafts- und Steuerkanzlei in Granada.


Unfallschaden

Nur Profis mit jahrelanger Erfahrung und fundiertes Fachwissen und einer straffen Kanzleiorganisation können die am Unfall beteiligten Parteien zufrieden stellen.
Oberstes Ziel ist der schnelle Geldfluss und unverzüglicher Rechnungsausgleich. Deshalb werden bei uns alle unfallbedingten Rechnungen möglichst noch am Tag des Eingangs ausgeglichen. Als besonderen Service verstehen wir, sämtliche am Schaden beteiligten Mandanten und Firmen durch blitzschnelle Auszahlung von erhaltenen Versicherungsgeldern zufrieden zu stellen.

Seit einiger Zeit versuchen die Versicherungsgesellschaften die Schadenabwicklung so zu gestalten, dass eine „unkomplizierte“ Direktabwicklung zwischen Kfz-Betrieb und Versicherung angestrebt wird (Schadensmanagement). Dabei bleibt das Recht des Geschädigten auf der Strecke, einen Rechtsbeistand seines Vertrauens einzuschalten.
Die Versicherungsgesellschaften hingegen beschäftigen äußerst versierte Juristen um Ersatzleistungen und somit Kosten zu minimieren.
Um hier „Kräftegleichheit“ herzustellen hat der Bundesgerichtshof in einer sehr frühen Entscheidung erkannt, dass jeder unschuldig Geschädigte einen Rechtsanwalt seiner Wahl – auf Kosten des Gegners – einschalten darf.

 


Wenn der Schadensfall eingetreten ist, ist „guter Rat teuer“. Dass die Kosten für den Rechtsbeistand bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen, wird von vielen Versicherungsunternehmen durch eine „unkomplizierte“ Schadensregulierung „verschleiert“.

Versicherungsrecht

Ein Großteil des Versicherungsrechts beschäftigt sich mit Versicherungsverträgen. Ungeachtet, um welchen Versicherungszweig es sich handelt, beinhaltet der Vertrag Besonderheiten, die eines besonderen Augenmerks bedürfen.


Erbrecht

Statistischen Erhebungen zufolge werden innerhalb der nächsten 15 Jahre knapp 2/3 der in der Bundesrepublik real vorhandenen Vermögen vererbt. Eine gewaltige Menge an Geld und Sachwerten wird den Besitzer wechseln. Werte, die wenn das Erbrecht nicht sinnvoll ausgenutzt wird, auch die Finanzamtkassen füllen werden. Damit bekommt das Erbrecht eine völlig neue Dimension.
Jeder, der etwas zu vererben hat, möchte natürlich wissen, was mit seinem Geld passiert. Welche Regelungen er treffen kann, welche womöglich rechts- oder sittenwidrig sind, ist dabei von entscheidender Bedeutung.
Wem kann ich wie viel und in welchem Zeitraum schon zu Lebzeiten übertragen? Wer kann in einem Testament bedacht werden, wer erhält den Pflichtteil?
Andererseits möchte natürlich auch derjenige, der das Gefühl hat, bei einem Erbfall übergangen worden zu sein, wissen, ob und wie er zu seinem Recht kommen kann.
Was aber ist zu tun, wenn der Erbfall eintritt? Wer verteilt das Geld? Wer sorgt dafür, dass es in die richtigen Hände gelangt?
Lassen Sie sich von RA Peter Göhringer über all diese Fragen und Probleme rund um das Erbrecht beraten. Schnell, unbürokratisch und kompetent.


Erbrecht
„Früher an später denken“ – ein geflügeltes Wort, aber besonders aus der Sicht des Erbrechts mit realem Hintergrund. Große, zusammenhängende Vermögen können ohne steuerliche Einbußen heute nicht mehr vererbt werden. Über mögliche Freibeträge, Zeiträume und rechtlichen Grundlagen berät Sie RA Peter Göhringer gerne.