Peter Göhringer
Seit 1980 zugelassener Rechtsanwalt beim Landgericht Karlsruhe und seit 1985 Zulassung beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Peter Göhringer spricht englisch, französisch und spanisch.
Tätigkeits-Schwerpunkte:
- Straßenverkehrsrecht
Schadenregulierung, Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren - Inkasso
Er ist Spezialist für Verkehrsrecht und Mitglied folgender Institutionen: - Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV)
- Beirat Rechtsanwälte im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.
- Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Karlsruhe
- Mitglied der Innung für Karosserie- und Fahrzeugbautechnik Nord- und Mittelbaden mit Sitz in Karlsruhe
- Anwaltsverein Karlsruhe
- Schwacke Vertragsanwalt
Interessen-Schwerpunkte:
- Erbrecht
- Versicherungsrecht
Geboren 1954 in Karlsruhe-Durlach, verheiratet, drei Kinder.
Abitur am Markgrafen-Gymnasium, Karlsruhe.
Jura Studium bis 1978 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Referendariat am Landgericht Freiburg, beide Examina mit Prädikat bestanden. Während der Referendarausbildung wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Plank-Institut für internationales und ausländisches Strafrecht für den Bereich Spanien / Lateinamerika.
Sechsmonatiger Auslandsaufenthalt in einer renommierten Wirtschafts- und Steuerkanzlei in Granada.
Unfallschaden
Nur Profis mit jahrelanger Erfahrung und fundiertes Fachwissen und einer straffen Kanzleiorganisation können die am Unfall beteiligten Parteien zufrieden stellen.Oberstes Ziel ist der schnelle Geldfluss und unverzüglicher Rechnungsausgleich. Deshalb werden bei uns alle unfallbedingten Rechnungen möglichst noch am Tag des Eingangs ausgeglichen. Als besonderen Service verstehen wir, sämtliche am Schaden beteiligten Mandanten und Firmen durch blitzschnelle Auszahlung von erhaltenen Versicherungsgeldern zufrieden zu stellen.
Seit einiger Zeit versuchen die Versicherungsgesellschaften die Schadenabwicklung so zu gestalten, dass eine „unkomplizierte“ Direktabwicklung zwischen Kfz-Betrieb und Versicherung angestrebt wird (Schadensmanagement). Dabei bleibt das Recht des Geschädigten auf der Strecke, einen Rechtsbeistand seines Vertrauens einzuschalten.
Die Versicherungsgesellschaften hingegen beschäftigen äußerst versierte Juristen um Ersatzleistungen und somit Kosten zu minimieren.
Um hier „Kräftegleichheit“ herzustellen hat der Bundesgerichtshof in einer sehr frühen Entscheidung erkannt, dass jeder unschuldig Geschädigte einen Rechtsanwalt seiner Wahl – auf Kosten des Gegners – einschalten darf.

Versicherungsrecht
Ein Großteil des Versicherungsrechts beschäftigt sich mit Versicherungsverträgen. Ungeachtet, um welchen Versicherungszweig es sich handelt, beinhaltet der Vertrag Besonderheiten, die eines besonderen Augenmerks bedürfen.
- Die vorvertragliche Anzeigepflicht: Bereits der Abschluss des Versicherungsvertrages erfordert größtmögliche Sorgfalt.
- Die Versicherungssumme: Eine Unterversicherung kann im Schadensfall teure Folgen haben.
- Die Leistungspflicht des Versicherers: Die Hauptpflicht des Versicherers besteht darin, das Risiko zu tragen und den Versicherungsnehmer im Schadensfall vertragsgemäß zu entschädigen.
- Die Prämienzahlungspflicht: Unregelmäßige oder nicht geleistete Zahlungen können zu Folge haben, dass der Versicherer eine Entschädigung verweigert.
- Die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers: Eine Verletzung der Vertragsvereinbarungen kann den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben.
- Die Gefahrenerhöhung: Eine Erhöhung der Versichertengefahr ist dem Versicherer unverzüglich zu melden.
- Die Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für Dritte: Der Versicherungsnehmer ist unter Umständen auch für das Handeln Dritter verantwortlich.
- Schlussendlich Probleme beim Versicherungsfall: Wenn der Versicherungsfall eintritt, erwartet der Versicherte die sofortige Zahlung der vereinbarten Entschädigung. Sollte es hier zu Problemen kommen, verhilft Ihnen RA Peter Göhringer zu Ihrem Recht.
Erbrecht
Statistischen Erhebungen zufolge werden innerhalb der nächsten 15 Jahre knapp 2/3 der in der Bundesrepublik real vorhandenen Vermögen vererbt. Eine gewaltige Menge an Geld und Sachwerten wird den Besitzer wechseln. Werte, die wenn das Erbrecht nicht sinnvoll ausgenutzt wird, auch die Finanzamtkassen füllen werden. Damit bekommt das Erbrecht eine völlig neue Dimension.
Jeder, der etwas zu vererben hat, möchte natürlich wissen, was mit seinem Geld passiert. Welche Regelungen er treffen kann, welche womöglich rechts- oder sittenwidrig sind, ist dabei von entscheidender Bedeutung.
Wem kann ich wie viel und in welchem Zeitraum schon zu Lebzeiten übertragen? Wer kann in einem Testament bedacht werden, wer erhält den Pflichtteil?
Andererseits möchte natürlich auch derjenige, der das Gefühl hat, bei einem Erbfall übergangen worden zu sein, wissen, ob und wie er zu seinem Recht kommen kann.
Was aber ist zu tun, wenn der Erbfall eintritt? Wer verteilt das Geld? Wer sorgt dafür, dass es in die richtigen Hände gelangt?
Lassen Sie sich von RA Peter Göhringer über all diese Fragen und Probleme rund um das Erbrecht beraten. Schnell, unbürokratisch und kompetent.
