Unfallbericht
Nach gefestigter Rechtssprechung hat der geschädigte Unfallbeteiligte bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall in der Bundesrepublik Deutschland das Recht sofort einen Rechtsanwalt seines Vertrauens mit der Unfallregulierung zu beauftragen. Die Kosten hierfür hat der Unfallschädiger, der den Unfall verschuldet hat, bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung zu übernehmen. Sie können uns den nachfolgenden Unfallbericht per E-Mail zuschicken. Ihre Angelegenheit wird von unserem Team umgehend bearbeitet und Sie erhalten in wenigen Tagen Post von uns. Sie können sich auch telefonisch an unsere Unfallsachabteilung (Frau Mück 0721/9443052 email: mueck@ggg-kanzlei.de oder Frau Knobloch 0721/9443051) wenden.
