Inkasso
Im April 2004 verzeichneten die deutschen Insolvenzgerichte 9.574 Insolvenzen. Davon entfielen 3.496 Insolvenzen auf Unternehmen 6.078 auf andere Schuldner, insbesondere Verbraucher. Gegenüber April 2003 nahmen damit die Insolvenzen insgesamt im gleichen Zeitraum um 9,3% zu.
Der Trend der letzten Jahre setzt sich fort. Während 2003 insgesamt 100.723 Insolvenzen erfolgten, wenn es 2002 noch 84.427 (Statistisches Bundesamt Deutschland, Stand 18.03.2004).
Mangelnde Zahlungsmoral und geschicktes Verhalten der Schuldner (bis hin zum Leistungs-/Eingehungsbetrug) führen zu einer immer stärkeren finanziellen Bedrohung für Privatgläubiger und Unternehmen.
Aus diesem Grund kommt es entscheidend darauf an, dass die Beitreibung von Außenständen in kompetente Hände gelegt wird.
Die Anwaltskanzlei Göhringer, Gnad und Götzelmann hat sich u.a. auf Inkassotätigkeiten / Forderungseinziehung spezialisiert.
Mit jahrelanger Erfahrung haben wir für unsere Mandanten effektive Lösungen für die Optimierung des Forderungseinzuges entwickelt. Dieses Know-how möchten wir auch für Sie nutzbar machen und bieten Ihnen unseren Beistand bei der Realisierung Ihrer Außenstände:
Unter der Voraussetzung ständiger Zusammenarbeit unterbreiten wir Ihnen in so genannten "Inkassoangelegenheiten" unverbindlich folgendes Angebot:
Wir berechnen - unabhängig von der Höhe des Streitwertes - eine Gebührenpauschale
in Höhe von € 35,- (zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer). Damit wird insbesondere das Insolvenzrisiko hinsichtlich der entstehenden Gebühren auf diesen Betrag reduziert. Hinzu kommen sämtliche Auslagen, wie z.B. Gerichtskostenvorschüsse, Gerichtsvollziehernachnahmen und sonstige zu verauslagende Beträge.
Die Gebührenpauschale gilt ausschließlich für den Fall der "unstreitigen" Erledigung (reine Inkassotätigkeit), und zwar für die gesamte anwaltschaftliche Abwicklung, wie folgt:
- Vorgerichtliches Mahnschreiben
- Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides
- Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Vollstreckungsbescheides
- Zwangsvollstreckungsauftrag
- Lohnpfänung / Kontopfändung
- Antrag auf Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
- Verhaftungsauftrag
- Antrag auf Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens (Grundvermögen)
- Beitrittszulassung (für den Fall des bereits laufenden Zwangsvollstreckungsverfahrens)
- Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle

Sofern der Schuldner allerdings gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt und die Angelegenheit ins streitige Gerichtsverfahren übergeht, können wir auf der angebotenen Pauschalgebührenbasis nicht arbeiten. In diesem Falle eines "streitigen Verfahrens" werden die Gebühren laut RVG berechnet.
Falls Sie Interesse an weiteren Informationen haben, sprechen Sie uns an!
