Familienrecht (Scheidungsrecht)

Seit Beginn seiner Rechtsanwaltstätigkeit ist das Familienrecht ein Schwerpunkt der Arbeit von Ralf Götzelmann. In der täglichen Praxis stehen gleichermaßen unterhalts- und vermögensrechtliche Auseinandersetzungen im Vordergrund.

Bei der Einleitung eines Scheidungsverfahrens ist die fristgerechte Zustellung des Scheidungsantrages (Rechtshängigkeit) von besonderer Wichtigkeit. Der Ehegattenunterhalt beispielsweise, die güterrechtliche Auseinandersetzung, der Versorgungsausgleich und das Erbrecht sind davon betroffen.
Aber auch die Klage auf vorzeitigen Zugewinnausgleich oder die Möglichkeit, beabsichtigte Anträge zurückzustellen, knüpfen daran an.
Ebenso gehört auch die Aushandlung von Scheidungsfolgevereinbarungen und das Sorge- und Unterhaltsrecht zu der täglichen Arbeit von Rechtsanwalt Götzelmann.
Eine umfassende Beratung zum Ehevertrag, die Abfassung von Lebenspartnerschaftsverträgen und Partnerschaftsvereinbarungen schafft Rechtssicherheit. Ein aufwendiges Streitverfahren kann so schon im Vorfeld vermieden werden. Dies erspart nicht nur Kosten, sondern auch emotionalen Stress.

Aktuelle Themen zum Familienrecht behandelt Ralf Götzelmann auch regelmäßig in Artikeln für renommierte Zeitschriften wie z.B. „Eltern“ oder „Karlsruher Kind“.